FBS - das Mehrgenerationenhaus
Karlstr. 10
D-71322 Waiblingen
E-Mail: info@fbs-waiblingen.de
Hinweise und AGB
Bankverbindung
KSK Waiblingen, BLZ: 602 500 10, Konto-Nr.: 208 101
Volksbank Rems, BLZ: 600 901 00, Konto-Nr.: 1309 584 001
Geschäftszeiten vormittags: 9.30-12.00 Uhr
Montag- und Donnerstagnachmittag:15.00-17.30 Uhr
In den Schulferien ist unser Büro geschlossen
Anmeldung Eine Anmeldung ist möglich ab Erscheinen des Programms persönlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über unsere Homepage. Zu allen unseren Kursen ist eine Anmeldung erforderlich, außer bei anderslautenden Angaben bei der Veranstaltung.
Wir weisen darauf hin, dass Ihre E-Mails unter Umständen durch unseren Spamfilter abgefangen werden. Sicherer ist deshalb die Anmeldung über unsere Homepage im vorgegebenen Anmeldepfad.
Eine Anmeldebestätigung erfolgt nur bei Anmeldung über unsere Homepage. Bei allen anderen Anmeldearten benachrichtigen wir Sie nur, wenn der Kurs ausfällt oder belegt ist. Mit der Anmeldung werden folgende Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil:
Alle Kurse werden nur bei genügender Anmeldezahl - i.d.R. 10 Personen - durchgeführt. Unterbelegte Kurse können nach Absprache gekürzt werden. Bis auf Ausnahmen werden die Kurse durch die Schulferien unterbrochen.
Bezahlung Die Anmeldung verpflichtet zur Entrichtung der Kursgebühr. Die Bezahlung erfolgt durch Bankeinzug nach Kursbeginn. Bei Kursen mit Staffelpreisen ist für die Höhe der Kursgebühr die Anzahl der Personen ausschlaggebend, die am zweiten Kurstermin angemeldet sind.
Barzahlung ist nur bei gesondert ausgewiesenen Veranstaltungen möglich. Bei unseren Bewegungskursen ist der Erwerb einer 5er-Schnupperkarte möglich. An Schnupperterminen Teilnehmende zählen nicht bei der Berechnung des Staffelpreises.
Bei Kursgebühren über 100,-- € ist eine Zahlung in zwei Raten möglich. Bitte bei der Anmeldung vereinbaren.
Rücktrittsbedingungen/Abmeldung
Die FBS-das Mehrgenerationenhaus kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall der Kursleitung oder anderer nicht von ihr zu vertretender Gründe vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt einer angemeldeten Person ist bis zu 6 Werktage vor Kursbeginn gegen Berechnung einer Verwaltungsgebühr von 4,-- € bzw. bei Kursen mit einer Kursgebühr bis 11,-- € von 2,50 € möglich. Bei späterer Abmeldung fällt die Kursgebühr an oder Sie finden eine Ersatzperson. Eine Abmeldung ist nur gegenüber der Geschäftsstelle, nicht gegenüber Kursleiter/innen wirksam. Bei Rücktritt von Einzelvorträgen wird keine Stornogebühr fällig. Die Abmeldung muss aber dennoch 6 Werktage vor dem Veranstaltungstag erfolgen, andernfalls fällt die gesamte Kursgebühr an. Bei Veranstaltungen, bei denen ein Anmeldeschluss angegeben ist, ist ab diesem Zeitpunkt die gesamte Kursgebühr fällig. Wir bitten um Verständnis für diese Regelungen, ohne die eine organisatorische und finanzielle Planung unserer Kurse nicht möglich ist.
Bei der Buchung von Reisen gelten unsere Reisebedingungen.
Ermäßigung
Gegen Vorlage von Nachweisen (bei Immatrikulationsbescheinigungen diese bitte im Original vorlegen) Ermäßigung der Kursgebühr um 20 % für
· Schüler/innen allgemeinbildender Schulen, die nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen
(nach Vollendung des 18. Lebensjahrs)
· Studentinnen und Studenten
bei Vollzeitstudiengängen (nicht berufsbegleitend)
· Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II/Sozialhilfe
· Bei Eltern-Kind- und Kinder-Jugend-Veranstaltungen Geschwister in demselben Kurs
Keine Ermäßigung für Schnupper- und Flexi-Karten, bei Exkursionen, Vorträgen, Reisen, Fastenreisen und Kooperationsveranstaltungen. In begründeten sozialen Härtefällen kann auf Antrag eine Ermäßigung gewährt werden.
Familien mit Stärkegutschein, bei denen folgende Kriterien zutreffen, kann bei Vorlage eines aktuellen Nachweises, die Gebühr für einen STÄRKE-Kurs komplett erlassen werden:
- SGB II-Grundsicherung
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- BAföG
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Ausbildungsgeld für behinderte junge
Menschen
- Existenzgründungsdarlehen
- Schuldentilgungsplan bei Privatinsolvenz
Haftung
Die FBS-das Mehrgenerationenhaus haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sie übernimmt Teilnehmenden gegenüber keine Haftung bei Unfällen während der Veranstaltung, auf dem Weg zum oder vom Veranstaltungsort oder bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen. Bei Eltern-Kind-Angeboten liegt die Aufsichtspflicht bei der das Kind begleitenden erwachsenen Person. Bei Kinder-Jugend-Kursen besteht die Aufsichtspflicht nur für die Dauer des Kurses und bei Angeboten innerhalb von Gebäuden nur innerhalb des Kursraums. Außerhalb dieser Zeit und ggf. des Kursraums kann sie von den Lehrkräften nicht übernommen werden. D.h., dass Sie für die Sicherheit und das Tun Ihres Kindes vor und nach dem Kurs verantwortlich sind und Toilettengänge nicht begleitet werden können.
Ermäßigung
(nach Vollendung des 18. Lebensjahrs)
bei Vollzeitstudiengängen (nicht berufsbegleitend)
- SGB II-Grundsicherung
- Sozialhilfe
- Kinderzuschlag
- BAföG
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Ausbildungsgeld für behinderte junge
Menschen
- Existenzgründungsdarlehen
- Schuldentilgungsplan bei Privatinsolvenz
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